12 November 2024 -
15 November 2024
Vertrauen bilden. Transparent handeln.
Corporate Governance bedeutet die verantwortungsvolle und transparente Führung und Überwachung eines Unternehmens im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder), und zur nachhaltigen Wertschöpfung. Ziel der Regierungskommission Corporate Governance ist es, international und national anerkannte Standards für die rechtlichen Rahmenbedingungen von Unternehmensleitung und -überwachung in Deutschland zu schaffen und dadurch das Vertrauen von in- und ausländischen Investoren, Kunden, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung dieser Unternehmen zu fördern. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht. Die Regierungskommission verfolgt seither die Entwicklung von Corporate Governance in Gesetzgebung und Praxis und überprüft regelmäßig die Notwendigkeit der Anpassung des Kodex. Informationen zum Deutschen Corporate Governance Kodex werden unter Corporate Governance Kodex veröffentlicht. Die Schweizer Electronic AG begrüßt den von der Regierungskommission vorgelegten und regelmäßig aktualisierten Deutschen Corporate Governance Kodex. Diese Selbstverpflichtung setzen wir durch eine enge und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat um. Außerdem achten wir die Aktionärsinteressen und sind durch eine offene Unternehmenskommunikation für alle Stakeholder transparent.
Erklärung zur Unternehmensführung
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der Schweizer Electronic AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung gemäß § 289f i.V.m. § 315d HGB und unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Unternehmensführung.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Schweizer Electronic AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 95,12 Prozent gebilligt.
Eine vollständige Beschreibung des Systems finden Sie in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 unter Top 6 »Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder« bzw. in Abschnitt IV der Einladung.
Die derzeit geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat ist in § 13 der Satzung der Schweizer Electronic AG niedergelegt. Sie geht zurück auf einen Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016.
Die Hauptversammlung am 25. Juni 2021 hat gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz das in § 13 der Satzung niedergelegte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats mit einer Mehrheit von 95,07 Prozent bestätigt.
Eine vollständige Beschreibung des Systems finden Sie in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 unter Top 7 »Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats« bzw.in Abschnitt V der Einladung.
Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem von SCHWEIZER gibt Ihnen die Möglichkeit, über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Regelungen zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regelungen hat für SCHWEIZER höchste Priorität. Denn nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserem Unternehmen, unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern abwenden. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden.
Um Hinweisen auf Verstöße fair und angemessen nachzugehen, haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Auf diesem Weg können Beschäftigte von SCHWEIZER und Außenstehende konkrete Rechtsverletzungen oder Regelverstöße sowie Vermutungen auf Verstöße melden. Bei der Bearbeitung der Hinweise stellt das Hinweisgebersystem höchste Vertraulichkeit sicher.