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Schweizer Electronic AG: Virtuelle Hauptversammlung am 26. Juni 2020

Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie und einem Versammlungsverbot bis zum 31. August 2020 haben sich der Vorstand und der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG dazu entschieden, die entsprechende neue gesetzliche Regelung in Anspruch zu nehmen und die Hauptversammlung in diesem Jahr rein virtuell abzuhalten.

Schramberg, 20. Mai 2020 – Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie und einem Versammlungsverbot bis zum 31. August 2020 haben sich der Vorstand und der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG dazu entschieden, die entsprechende neue gesetzliche Regelung in Anspruch zu nehmen und die Hauptversammlung in diesem Jahr rein virtuell abzuhalten.

Eine Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen Zeitpunkt nach dem 31. August 2020 hätte bedeutet, dass die Aktionärinnen und Aktionäre monatelang darauf warten müssten, ihr Frage- und Stimmrecht auszuüben.

Die Einladung zur virtuellen Hauptversammlung am 26. Juni 2020 wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Fragen bis zum 24. Juni 2020 einreichen. Ihre Stimmrechte können angemeldete Aktionäre über ein zur Verfügung stehendes Online-Portal, vorab mittels Briefwahl oder Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Weitere Einzelheiten sind der Einladung an die Aktionäre zu entnehmen.