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Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG

 

DGAP Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: Schweizer Electronic AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG 
Schweizer Electronic AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 

10.01.2022 / 16:02 
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Schweizer Electronic AG: Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG


Schramberg, den 10.01.2022: Die Schweizer Electronic AG, deren 100 %-ige Tochtergesellschaft, die Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. mit Sitz in Jiangsu/China ("SEC") und die WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd. mit Sitz in Kunshan/China ("WUS") haben am 10.01.2022 einen als Subscription Agreement bezeichneten Vertrag geschlossen.

Im Subscription Agreement haben sich die Parteien unter anderem darüber geeinigt, dass WUS im Zuge einer voraussichtlich Ende Januar 2022 zu beschließenden Erhöhung des Grundkapitals der SEC neue Anteile an der SEC im Nennbetrag von insgesamt EUR 7.500.000 zeichnen und übernehmen wird. Die Schweizer Electronic AG verzichtet auf ihr Bezugsrecht. WUS wird nach Durchführung der Kapitalerhöhung mit rund 12,8 % am Grundkapital der SEC beteiligt sein. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlage. Der Ausgabepreis für die neuen Geschäftsanteile beträgt insgesamt CNY 75.000.000,00 (das entspricht umgerechnet ca. EUR 10,5 Mio.). Diesen Betrag wird WUS in bar an die SEC zahlen. Die Due Diligence wurde von einem unabhängigen internationalen Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Die Unternehmensführung beurteilt den Kaufpreis, mit einer Bewertung der Schweizer Electronic China von etwas über EUR 80 Mio., als angemessen.

WUS Printed Circuit (Kunshan) hält 19,74 % der Aktien an der Schweizer Electronic AG. Herr Chris WU ein Mitglied des Aufsichtsrats der Schweizer Electronic AG und zugleich Mitglied der Unternehmensführung von WUS und ein Familienangehöriger eines WUS beherrschenden Gesellschafters. WUS ist daher ein der Schweizer Electronic AG gemäß § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG nahestehendes Unternehmen.

Der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG hat dem Abschluss des Subscription Agreement und den zu dessen Umsetzung erforderlichen Maßnahmen am 10.01.2022 zugestimmt. Das Agreement bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Zustimmung der Aktionärsversammlung von WUS.
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Sprache:            Deutsch
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