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Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG

EQS Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: Schweizer Electronic AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG 
Schweizer Electronic AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 

10.10.2022 / 16:00 CET/CEST
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Schweizer Electronic AG: Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG

Schramberg, den 10.10.2022: Die Schweizer Electronic AG und deren Tochtergesellschaft Schweizer Electronic (Jiangsu) Co. Ltd. mit Sitz in Jiangsu/China ("SEC") haben am 10.10.2022 einen Einbringungs- und Patentübertragungsvertrag geschlossen.

Nach dem Vertrag bringt die Schweizer Electronic AG das von ihr noch in die SEC einzubringende Stammkapital in Höhe von EUR 15,2 Mio. in Form von Patenten im Wege der Sacheinlage in die SEC ein.

In dem Einbringungs- und Patentübertragungsvertrag überträgt die Schweizer Electronic AG alle Rechte an einem chinesischen Patent an die SEC und bringt die Patentrechte im Wege der Sacheinlage in Erfüllung ihrer Einlageverpflichtung in das Stammkapital der SEC ein. Dementsprechend wird für die Übertragung und Abtretung der Patentrechte kein Kaufpreis oder sonstiges Entgelt von der SEC an die Schweizer Electronic AG gezahlt.

Der Vollzug der Übertragung und Einbringung der Patentrechte wird erfolgen, sobald alle erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen der China National Intellectual Property Administration von der chinesischen Behörde erteilt und der SEC zugestellt worden sind. Nach Vollzug der Übertragung und Einbringung wird allein die SEC für die Aufrechterhaltung, Erneuerung und Durchsetzung der Patentrechte verantwortlich sein.

Die Parteien sind sich einig, dass der Wert der Patentrechte, die die Schweizer Electronic AG im Wege der Sacheinlage in die SEC einbringt, EUR 15,2 Mio. beträgt. Vor diesem Hintergrund sind die im Einbringungs- und Patentübertragungsvertrag vereinbarten Regelungen nach Auffassung des Vorstands der Schweizer Electronic AG als angemessen und für die Schweizer Electronic AG als vorteilhaft zu bewerten.

Die Schweizer Electronic AG hält aktuell rund 87 % der Anteile an der SEC. Die SEC ist daher ein der Schweizer Electronic AG gemäß § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG nahestehendes Unternehmen.

Der Aufsichtsrat hat dem Abschluss des Einbringungs- und Patentübertragungsvertrags und den zu dessen Umsetzung erforderlichen Maßnahmen am 19.09.2022 zugestimmt.