Schweizer Electronic AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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Frau Kristina Schweizer, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28.11.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Schweizer Electronic AG, Schramberg, Deutschland am 28.11.2014 die Schwelle von 20%
der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 19,91% (das entspricht 752720 Stimmrechten) betragen hat.
Sonstige Erläuterungen:
15,25% der Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG hält die Mitteilungspflichtige als Mitglied der Erbengemeinschaft Gerhard Schweizer, bestehend aus Frau Hannelore Schweizer, Frau Kristina Schweizer und Herrn Bernd Schweizer.