12 November 2024 -
15 November 2024
Liebe Mitmenschen,
wie jedes Unternehmen in Deutschland, das der Störfallverordnung unterliegt, kommen wir mit dieser Seite unserer Verpflichtung nach, Sie umfassend über das richtige Verhalten bei einem Störfall zu informieren.
Der Schutz von Mensch und Umwelt und die Anlagen- und Arbeitssicherheit sind uns ein großes Anliegen. Dafür setzen wir auf ein umfangreiches Sicherheitskonzept mit hohen Sicherheitsstandards. Zusammen mit externen Experten und Behörden arbeiten wir kontinuierlich daran, möglichen Gefahren, die von unserer Betriebsstätte ausgehen könnten, vorzubeugen. Unser Sicherheitskonzept beruht auf neuesten technischen Überwachungs- und Sicherheitssystemen sowie auf sehr gut ausgebildeten, verantwortungsvollen Mitarbeitenden.
In einem Unternehmen – genauso wie im Alltag – lassen sich Unfälle oder Störungen jedoch nie ganz ausschließen. Der Gesetzgeber fordert deswegen, dass wir darauf vorbereitet sind, dass sich ein eventueller Störfall über die Werksgrenzen hinaus auswirkt und möglicherweise unsere Nachbarn belästigen oder in extremen Ausnahmefällen auch gefährden könnte. Um für solch einen eher unwahrscheinlichen Fall vorbereitet zu sein, haben wir für Sie diese Informationen zum „Richtigen Verhalten im Störfall“ zusammengestellt.
Unsere Produktion
Die Schweizer Electronic AG ist ein international führender Hersteller von innovativen Hochtechnologie-Leiterplatten für die Automobil-, Industrie-, Solar- und Luftfahrtelektronik.
Für die Herstellung unseres Produktes, den Leiterplatten, werden verschiedene Chemikalien benötigt. Die Funktion einer Leiterplatte wird durch ihre, vorwiegend aus Kupfer bestehenden, Leiterbahnen bestimmt. Diese Leiterbahnen werden in galvanischen und chemischen Bädern entsprechend den Anforderungen hergestellt.
Die Bäder, die benötigten Chemikalien und anfallende Konzentrate enthalten zum Teil gefährliche Stoffe. Aufgrund der Menge gefährlicher Stoffe im Unternehmen wird unser Produktionsstandort als Betrieb der oberen Klasse nach der Störfallverordnung eingestuft. Damit unterliegen wir den Grund- und erweiterten Pflichten dieser Verordnung.
Diesen Sachverhalt hat SCHWEIZER der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Freiburg, gemeldet. Ein Sicherheitskonzept zur Verhinderung von Störfällen mit einem Alarm- und Gefahrenabwehrplan wurde erstellt. SCHWEIZER hat einen Sicherheitsbericht vorgelegt, der dann auf Anfrage im Beisein des Störfallbeauftragten eingesehen werden kann.
Wenn Sie mehr über die Produktion bei SCHWEIZER erfahren möchten, klicken Sie hier.
Die Broschüre zum richtigen Verhalten im Störfall finden Sie unter diesem Link.
Die nach Störfallverordnung relevanten gefährlichen Stoffe oder Gemische und davon ausgehende potentielle Gefahren
In unserem Betrieb werden nachfolgende Stoffe in großer Menge bei gleichzeitiger hoher Gefährdung eingesetzt:
Stoff / Lösung | Gefahrenpiktogramm und Beschreibung | Eingesetzt, vorhanden in |
Kupferlösungen Kupferverbindungen Lösungen mit Oxidationsmitteln Leichtes Heizöl | gewässergefährdend | Produktion Lagerung |
Acetylengas | extrem entzündbar | Analysen Lagerung |
In geringen Mengen cyanidhaltige Lösungen | akut toxisch, Lebensgefahr | Produktion |
Eine umfangreiche Analyse, die wir mit einem externen Sachverständigen durchgeführt haben, hat ergeben, dass von diesen genannten Stoffen nachfolgende Gefährdungen ausgehen oder verstärkt werden könnten:
- Feuer und Explosion
Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt: insbesondere die hier entstehenden gesundheitsschädliche Gase aus Verbrennungsvorgängen wie sie bei jedem Feuer entstehen und zusätzlich aus Reaktionen (auch Verdampfung) der bei SCHWEIZER eingesetzten Chemikalien.
- Freisetzung umweltgefährlicher Flüssigkeiten
Gefährdungspotential für Umwelt: Kontamination von Böden und Wasser (Kanalisation) durch Auslaufen großer Mengen umweltgefährlicher Flüssigkeiten.
- Bildung giftiger Gase aufgrund von chemischen Reaktionen oder durch einen Brand
Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt: Austreten gesundheitsschädlicher und gegebenenfalls giftiger Gase aufgrund von Reaktionen.
Bitte seien Sie versichert, dass solche Ereignisse normalerweise nur bei einer Verkettung ungünstigster Umstände eintreten können.
Unsere Pflichten nach Störfallverordnung
Aufgrund der Mengen und der Gefährlichkeitseinstufung unserer Stoffe und Gemische unterliegen wir den erweiterten Pflichten der Störfallverordnung. Wir haben die Behörde auf diesen Sachverhalt hingewiesen und einen Sicherheitsbericht vorgelegt.
Darüberhinaus ist ein Sicherheitskonzept in Form eines Alarm- und Gefahrenabwehrplans erarbeitet und ebenfalls der Behörde vorgelegt worden. Ein Störfallbeauftragter ist bestellt.
Zusätzlich werden wir jährlich durch die zuständige Behörde nach den Vorgaben der Störfallverordnung durch eine Vor-Ort-Besichtigung inspiziert.
Die letzte Inspektion fand am 18.03.2024 statt.
Die Störfallverordnung verpflichtet Schweizer Electronic, im Fall eines Unglückes schädliche Auswirkungen für Menschen und Umwelt möglichst gering zu halten oder im besten Fall ganz zu unterbinden.
Maßnahmen zur Verhinderung eines Störfalls
Um Störfallereignisse zu vermeiden, setzt SCHWEIZER folgende gefahreneindämmende Maßnahmen ein:
- Das Betriebsgelände, die Gebäude, sämtliche Anlagen und Ausrüstung entsprechen höchsten baulichen und technischen Sicherheitsstandards.
- Alle Anlagen und Gefahrenbereiche werden nach einem festgelegten Prüfplan regelmäßig sowohl durch intensive eigene Kontrollen als auch durch externe Kontrolleure überprüft.
- Unsere Produktionsbereiche und große Teile der Bürobereiche sind mit automatischen Sprinklereinrichtungen ausgestattet. Im Fall eines Auslösens wird die Feuerwehr direkt alarmiert.
- Absaug- und Gasreinigungseinrichtungen sind an allen Anlagen, an denen schädliche Gase entstehen könnten, vorhanden.
- Auffangkapazitäten für umweltgefährliche Flüssigkeiten sind auch für sehr große Volumen verfügbar.
Selbstverständlich werden alle rechtlichen Vorschriften eingehalten und unsere Mitarbeitenden regelmäßig im sicheren Umgang mit den Gefahrstoffen geschult.
Sollte es trotz all der getroffenen Maßnahmen zu einer Freisetzung von gefährlichen, auch gesundheitsschädlichen Stoffen kommen, treten der mit dem Regierungspräsidium Freiburg und der Unteren Katastrophenschutzbehörde Rottweil abgestimmte betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan in Kraft.
Im Fall von Gefahr
Sobald ein Störfall mit einer potenziellen Gefährdung von Mensch oder Umwelt eintritt und sich über das Betriebsgelände auszubreiten droht, werden Sie über Lautsprecher durch Polizei oder Feuerwehr informiert.
Weitere Informationen erhalten Sie über:
- Durchsagen im Radio auf den Sendern:
- SWR1 (UKW 93,5 MHz)
- SWR2 (UKW 96,2 MHz)
- SWR3 (UKW 98,4 MHz)
- die Warn-App 'NINA', ‚KATWARN‘ oder ‚BIWAPP‘
- und weitere Durchsagen der Polizei.
In diesem Fall:
- Verlassen Sie den Gefahrenbereich auf der dem Wind zugewandten Seite und begeben Sie sich wenn möglich in geschlossene Räume.
- Helfen Sie Kindern, älteren und behinderten oder hilflosen Personen.
- Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
- Nehmen Sie bei Erfordernis Passanten auf.
- Schließen Sie Türen und Fenster und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen aus.
Bitte beachten Sie darüberhinaus folgende Hinweise:
- Leisten Sie allen Anordnungen von Notfall- oder Rettungsdiensten im Fall eines Ereignisses Folge.
- Behindern Sie nicht die Einsatzkräfte.
- Blockieren Sie nicht unnötig Telefonleitungen und das Mobilfunknetz, denn Sie behindern damit vielleicht lebensrettende Maßnahmen. Sie werden über die Lage immer schnellstmöglich informiert.
- Bringen Sie sich nicht in Gefahr, indem Sie zum Schadensort gehen.
Die Broschüre zum richtigen Verhalten im Störfall finden Sie unter diesem Link.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schweizer Electronic AG, Telefon: 07422/512-0, E-Mail: info@schweizer.ag.
Zusätzlich können Sie sich auch an das Regierungspräsidium Freiburg wenden: RP Freiburg, Abteilung 5,
Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, E-Mail: abteilung5@rpf.bwl.de.
Weitere Informationen zu unserem Unternehmen und/oder unseren Produkten finden Sie in unserer Unternehmensbroschüre und in unserer Produktbroschüre.
Zum Überwachungsplan nach § 17 (1) Störfallverordnung finden Sie weitere Informationen unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/betrieblicher-umweltschutz/uberwachungssystem.